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letzte Änderung

05.10.2008

Circus in Deutschland

Der folgende Beitrag wurde veröffentlicht in:

Der Städtetag  7 – 8 2002   /   Politik und Wirtschaft

 

Gewerbebetrieb statt Kulturinstitution

Der Circus wird in Deutschland nicht subventioniert

Von Laurens Thoen

 

Der Status der Circusunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland ist problematisch. Einerseits ist das Produkt "Circus" (das Programm mit artistischen Attraktionen, Tiernummern und clownesken Darbietungen) ein Stück Unterhaltungskultur. Gleichzeitig aber stellt der Circus, bedingt durch seine permanente Reisetätigkeit, ein mittelgroßes Transportunternehmen dar. Mehr noch: da der Circus auf hochentwickelte Technik angewiesen ist (Zeltbauten, Sitzeinrichtungen, Beleuchtungen), gleichen seine einzelnen Bereiche etwa einem Baubetrieb, einer Installationsfirma oder einer Textilunternehmung. Hinzu kommt die soziale Komponente: große Circusunternehmen beschäftigen zwischen 100 und 150 Personen, die nicht selten bis zu 12 unterschiedlichen Nationen angehören.

Im Gegensatz zu verschiedenen anderen europäischen Ländern wird der Circus in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Kulturinstitution eingestuft, sondern als Gewerbebetrieb behandelt. Auch wenn der Circus aufgrund seiner oben erwähnten Eigenarten dem Schaustellergewerbe "artverwandt" erscheint, so ist doch für den Circusbetrieb das "künstlerische Element" ausschlaggebend.

Es fehlen in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundes- bzw. Landesebene behördliche Richtlinien in Sachen "Circus"  er wird einfach nicht wahrgenommen. Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und steuerlichen Maßnahmen berührt den Circusbetrieb, bedingt durch seine bereits erwähnten  in sich sehr unterschiedlichen  Einzelbereiche. In manchen Fällen widersprechen sich Gliederungen des gesetzlichen Regelwerks, wenn sie im Circusbetrieb konsequent angewendet werden sollen. Wie soll sich der Circus nun in dieser "Grauzone" verhalten? Und wie handhaben die mit dem Circus konfrontierten behördlichen Stellen diese gesetzlichen Anforderungen?

Dies sind an erster Stelle die Kommunen, denn sie bestimmen über die Zulassung der CircusGastspiele und sind unmittelbar für die Ausführung der gesetzlichen Maßnahmen, die auf den Circus zutreffen, verantwortlich. Durch das Fehlen einer einheitlichen "Circuspolitik" sind die kommunalen Dienststellen ganz auf sich gestellt und im günstigsten Fall  auf vorhandene Erfahrung und Sachkenntnis einzelner Mitarbeiter angewiesen.

Die Circusbranche selbst ist sehr unterschiedlich strukturiert: neben einer relativ geringen Anzahl Groß und Mittelunternehmen (ca. 15) existieren im gesamten Bundesgebiet mehr als 300 sogenannte Familiencircusse, die natürlich keine Unternehmensstruktur aufweisen wie die Großund Mittelcircusbetriebe. Daneben ist das Phänomen der "Agenturcircusse" zu erwähnen, die in erster Linie projektbezogen organisiert sind bzw. oft nur zu bestimmten Anlässen gastieren (z.B. Weihnachten). Sie verfügen meistens nicht über eigenes Material, sondern mieten dieses von bestehenden Circusunternehmen oder von Spezialfirmen

 

Grundproblem für den traditionellen Circus ist die Tatsache, dass er sich mit seinem Programmangebot an die Masse des Volkes richtet und daher der wirtschaftlichen Lage des breiten Familienpublikums Rechnung tragen muss. Er kann die sehr hohen Kosten  im Gegensatz zu anderen Wirtschaftszweigen nicht konsequent an die Konsumenten weiterreichen, da die Eintrittspreise sonst nicht mehr erschwinglich wären für den Circusbesucher. Bei den "offiziellen" Kulturinstitutionen ist dies im Prinzip nicht anders, doch werden dort die Lücken, die durch die Diskrepanz zwischen Einnahmen und reellen Kosten entstehen, durch Subventionen ausgeglichen. Der Circus erhält und erwartet! keine Subventionen.

 

Italien unterstützt Circusbetriebe

 

Anders als in Deutschland ist der Circus in den benachbarten europäischen Ländern Gegenstand kulturpolitischer Bemühungen.

Schon in den 60er Jahren verabschiedete das italienische Parlament eine Gesetzgebung die den Status der Circusse ausdrücklich festlegt und ihnen Unterstützung garantiert. Für Auslandstourneen erhalten italienische Circusunternehmen finanzielle Ausgleichsmitteln (z.B. Transportkosten) während ausländische Ensembles kaum die Möglichkeit finden, im Gegenzug in Italien zu gastieren. Hier könnte sogar von Protektionismus gesprochen werden, der nach europäischem Recht eigentlich eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung darstellt.

In Belgien besteht seit einem Jahr eine vom flämischen Kulturministerium initiierte Subventionsregelung, die anerkannten Circusunternehmen die Prägung einer eigenen Identität (z.B. durch ProgrammGestaltung, eigene Produktionen oder durch die Entwicklung der Clownerie) ermöglichen soll.

 

Circus-Schulen in Frankreich

 

Seit 1979 sind in Frankreich mehrere Organisationen auf nationaler Ebene mit ausdrücklicher Unterstützung des Ministeriums für Kultur  mit der zunächst ideellen Förderung der Circuskunst und Erörterung der damit verbundenen Probleme beschäftigt gewesen. Im Jahre 1996 erfolgte  gemäß ministeriellem Beschluss die Gründung des "Nationalen Rates für die Kunst der Manege" (CNAP). Neben Fragen bezüglich der Ausbildung im artistischen Beruf (CircusSchulen) ist die Relation zwischen den Circusunternehmen und der behördlichen Ebene ein wichtiges Betätigungsfeld dieses Gremiums. Und nicht zuletzt berät dieses Organ die Branche bei der Modernisierung der technischen Ausrüstung der Unternehmen, welche durch verschärfte sicherheits und verkehrstechnische Auflagen notwendig ist. Mittels eines "Fonds für die Modernisierung des Circus" können hierfür Subventionen in Anspruch genommen werden.

In Deutschland wurden gerade die größeren Circusunternehmen bereits in den 80er Jahren vor die Aufgabe gestellt, die Umstellung von Bahn auf Straßentransport zu vollziehen, da die Bahn durch Streckenstillegung und Bahnhofsschließungen viele Orte für die CircusSonderzüge nicht mehr erreichbar machte.

Das traditionell auf den Bahntransport zugeschnittene Wagenmaterial (bei einem Großcircus zwischen 80 und 150 Fahrzeugen) war und ist für den Straßentransport nicht ohne weiteres geeignet. Umrüstungen und NeuAnschaffungen unter Berücksichtigung einer sich ständig verschärfenden fahrzeugtechnischen Gesetzgebung stellen einen gewaltigen finanziellen Aufwand dar, den die Betriebe aus eigener Kraft kaum bewältigen können.

 

Schwerpunkte im Verhältnis "Kommune / Circusunternehmen"

  • · Zulassungspolitik
  • Die Zahl der Gastspiele pro Stadt sollte beschränkt bleiben, um die Rentabilität der einzelnen Auftritte nicht zu gefährden (natürlich spielt die Größe der Stadt dabei eine wesentliche Rolle). Zwei oder drei Gastspiele pro Jahr sollten für eine Stadt/Gemeinde das Maximum sein. Das bisweilen angebrachte Argument. "Wir unterstützen die Circusse, indem wir möglichst viele Gastspiele zulassen" erweist sich als "Bärendienst" für die Branche, denn es bevorteilt gerade diejenigen Unternehmen, die schlecht organisiert und ohne Planung unterwegs sind!

    Im übrigen billigt die Rechtsprechung den Kommunen das Recht auf Beschränkung der Gastspielfrequenz ausdrücklich zu  dies im Interesse der Bevölkerung und der Attraktivität des Gastspielortes. 1

    Das Bespielen von privaten Aufbauflächen ist nach Außerkraftsetzung des § 60 a der Gewerbeordnung seitens der Kommunen nicht ohne weiteres zu unterbinden, es sei denn, dass diese Flächen zum Beispiel aus feuerwehr oder bauaufsichtstechnischen Gründen als nicht geeignet eingestuft werden und das Gastspiel entsprechend nicht genehmigungsfähig ist.

     

  • · Zulassungsmodalitäten
  • Soweit die sich bewerbenden Circusunternehmen nicht "amtsbekannt" sind, hat die Kommune sich nach den gewerbe und tierschutzrechtlichen Daten der Bewerber zu erkundigen. Ohne Vorlage der entsprechenden Daten bzw. Unterlagen können die Bewerbungen nicht verhandelt werden. Hier sei auf den in vielen Kommunen benutzten "Fragebogen / Antrag auf Platzvergabe" hingewiesen.2

    Der Nachweis eines Betriebssitzes bzw. einer zustellfähigen Anschrift ist erste Voraussetzung ebenso wie das Benennen verantwortlicher Personen bzw. Ansprechpartner, die auch tatsächlich im Circus erreichbar und unter ihrem bürgerlichen Namen bekannt sind. Kautionen und Platzmieten sind grundsätzlich vor Gastspielantritt zu begleichen; in vielen Städten sind die Plätze "abgeschlossen" und werden erst nach Eingang der vereinbarten Zahlungen dem Circus zugänglich gemacht.

     

  • · Zeitpunkt der Zu oder Absagen
  • Das Circusunternehmen hat ein Anrecht darauf, rechtzeitig zu erfahren, ob es mit einer Zulassung rechnen kann oder nicht. Bei den meisten seriösen bzw. größeren Unternehmen wird die Tournee zwei bis drei Jahre im voraus geplant, was von der Mehrheit der Kommunen auch begrüßt wird. Die frühzeitige Bekanntgabe derZulassung ist auch deshalb so wichtig, weil die Kontaktaufnahme mit lokalen bzw. regionalen Medien oft bereits Monate vor dem eigentlichen Gastspiel erfolgen muss im Hinblick auf die enorm zugenommene Konkurrenz durch andere Großveranstaltungen. Im Gegensatz zu früherer Zeit beruht die für den Circus lebenswichtige  mediale Unterstützung ebenfalls oft auf vertraglichen Vereinbarungen, die nicht erst einige Wochen vor Gastspielbeginn abgeschlossen werden können.

    Es kann nicht angehen, dass immer noch Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern erst im Dezember des Vorjahres über die Gastspielzulassungen entscheiden, während weitaus kleinere Städte dem betreffenden Unternehmen schon zwei Jahre im voraus die Aussicht auf Zulassung signalisieren. Hinzu kommt die vielerorts ständig steigende Anzahl von "Sperrfristen", die örtliche Großveranstaltungen wie Verbraucherausstellungen, GebrauchtwagenShows, Flohmärkte usw. deutlich schützen und die Gastspielplanung der Circusse sehr beeinträchtigen. Und nicht zuletzt muss hier auf die Sperrzeiten hingewiesen werden, die in vielen Städten vor (und nach) den Volksfesten einzuhalten sind. Hier wird durch die kommunale Verwaltung ein Konkurrenzschutz gewährt; manchmal zwar zu Recht: doch bei Gastspielzulassungen von Circussen lässt man ihn nicht gelten! Gastspieleinschränkungen zu Gunsten bestimmter örtlicher Veranstalter, welche Circusvorstellungen organisieren (siehe "Agenturcircusse"), sind in diesem Zusammenhang ebenfalls problematisch.

     

  • · Werbung im öffentlichen Straßenraum
  • Die Plakatwerbung ist für den Circus, der relativ kurz und nur vorübergehend in der Stadt präsent ist, lebenswichtig; sie ist typisch für die Branche. Die Circusbesucher erwarten, durch Plakate "angesprochen" zu werden. Der Plakatanschlag auf "festen", von WerbeInstituten bestückten Tafeln mag für die KonsumgüterIndustrie geeignet sein, für den Circus ist er zu kostspielig. Außerdem sind die gut sichtbaren, gÜnstig gelegenen Stellen meistenteils lange im Voraus belegt durch die Werbung von Großfirmen und Konzernen, die über MillionenEtats verfügen. "Kulturplakate gehören zu einem positiven Stadtbild. Wenn die fehlen, bleiben nur noch Tabak und Alkohol übrig" so Bernhard Paul (Circus Roncalli) in einem Interview in den "Stuttgarter Nachrichten" vom 22.07.2000.

    In zahlreichen Städten hat sich eine Regelung bewährt, welche Circusunternehmen das Aufstellen bzw. Anbringen von Werbetafeln an festgelegten Stellen gestattet, verbunden mit bestimmten Auflagen hinsichtlich der Standortauswahl und dem Entfernen der Tafeln nach Gastspielschluss. Ausgangspunkt für die Zulassung der Circuswerbung sollte zumindest der kulturelle Aspekt der Circusunterhaltung sein sowie die erwiesene Tatsache, dass der Circus sehr auf eine solche Form der Werbung, die für ihn charakteristisch ist, angewiesen ist. Zahlreiche andere Anbieter und Veranstalter nicht zuletzt auch die politischen Parteien haben diese "circustypische" Werbung für sich entdeckt. Durch die Zunahme dieser "wilden" Werbung kommt es nun zu Irritationen, die zu generellen Verboten führen. Den Circus treffen diese Maßnahmen am härtesten!

     

  • · Unterstützung durch Absetzen oder Reduzieren der Gebühren?
  • In den letzten Jahren sind die Gebühren, die bei der Gastspieldurchführung anfallen, geradezu explosionsartig gestiegen.

    Einige Beispiele:

     

    die Bauabnahme kostet z. B. in Stuttgart

    DM 1.200, -

    Die Schankerlaubnis nach § 38 a GastG. rund

    DM 600, -

    ReklameSondernutzungserlaubnis zwischen

    DM 400, - u. 12.000, -

    Platzmieten pro Tag zwischen

    DM 200, - u. 1.200, -

    Feuerwehrbewachung (z. B. in Frankfurter/M. für drei Wochen)

    DM 18.000, -

    Sonstige Gebühren für Genehmigungen lt. Lärmschutzverordnungen, Kanal  Einleitungsbewilligung, Aufstellen von Verkehrsbeschilderungen usw. in der Regel ca.

    DM 300, - pro Fall

 

 

 

 

 

 

Ein Circusunternehmen bespielt während seiner Reisesaison im Durchschnitt 70 Städte. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein mittlerer Circus gut 200.000, - DM pro Jahr an Gebühren aufbringt abgesehen von den zu entrichtenden Steuern, Beiträgen für Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, GemaGebühren usw.!

Auch die Kosten für Ver und Entsorgung belasten den CircusEtat. Wenn aus Immissionsgründen oder aus Rücksicht auf Anwohner auf den Einsatz von Stromaggregaten verzichtet werden soll, müssten zumindest die Strompreise für die Circusse bezahlbar bleiben (z.B. in Wuppertal: ca. 27 Pf/kWh; in Halle: ca. 20 Pf/kWh. Andere Städte scheuen sich nicht, 50 oder sogar 60 Pf zu berechnen, abgesehen von nicht nachvollziehbaren Installationskosten örtlicher Elektrofirmen, die einen Verteilerkasten aufstellen oder einen Zähler montieren und dafür Beträge zwischen 1.000,-  und 2.000, - DM kassieren möchten.

Subventionen erhält der Circus nicht und es sei wiederholt  erwartet sie auch nicht! Aber wenn die Kommunen sich zu einer Reduzierung oder in bestimmten Fällen zu einem Verzicht auf zu erhebende Gebühren entschließen könnten, würden sie den Circusunternehmen eine wertvolle Unterstützung zuteil werden lassen, welche die einzelne Gemeinde in ihrem Etat kaum spüren dürfte.

 

  • · Der Circus kann und darf nicht vom Mitleid leben
  • Bettelaktionen vieler "Familiencircusse" mit Tieren in Fußgängerzonen, der Versuch, Mitleid zu erregen mit angeblich defekten Zugmaschinen, weggeflogenen Zelten oder Krankenhausaufenthalten einzelner Familienangehöriger  oft verbunden mit regelrechten "Erpressungen" der kommunalen Behörden über gutgläubige Zeitungsredakteure: das alles ist verwerflich, wird von seriösen Circusuntemehmen abgelehnt und auf das schärfste verurteilt. Das Betteln mit Tieren ist gemäß Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten und steht im Widerspruch zur Würde von Mensch und Tier!

     

  • · Resümee
  • Vielerorts heißt es immer noch: "Für uns gehört der Circus zur Vielfalt des städtischen und gesellschaftlichen Lebens”.

    Auch im Jahre 2000 waren Premieren von Circusuntemehmen in mancher deutschen Großstadt "Events" wie Theater oder Filmpremieren und für die anwesenden Würdenträger und Prominenten stets wieder Anlass, ihre Achtung, ja ihre Liebe zum Circus zu bekunden.

    Bei mündlichen Sympathiebekenntnissen kann und darf es jedoch nicht bleiben. Der gute, seriöse Circus fordert Konsequenzen und erwartet, dass ihm zumindest auf kommunaler Ebene die Möglichkeit geboten wird, auch weiterhin um die Gunst des Publikums kämpfen zu können. Und auf der "Beliebtheitsskala" hält der Circus  im Vergleich zu vielen anderen Formen der Kunst und Unterhaltung noch immer einen sehr guten Platz.

     

  • · Nachschrift
  • Aus Gründen der Übersichtlichkeit blieben hier einige Themen unbehandelt, die nicht weniger wichtig sind. Zu erwähnen sind: Tierschutz / Tierhaltung im Circus auf Reisen, arbeitsmarktrechtliche Probleme hinsichtlich des Einsatzes von Fremdarbeitern und Engagements ausländischer Künstler, verkehrstechnische Aspekte des Circusbetriebs, das Problem der unlauteren Werbung ("tierschaupflichtige" Freikarten) und der Medienkompetenz, wenn es um das Beurteilen von circensischer Leistung geht. Die Erziehung und schulische Betreuung der Circuskinder und die damit verbundene Frage der Berufsausbildung sind ebenfalls in diesem Reigen zu erwähnen.

    Auch diese Schwerpunkte verdienen nähere Betrachtung und verlangen nach Lösungen, die der Branche angepasst sind.

     

    Laurens Thoen Tourneeleiter des Circus Busch-Roland

    1 Oberverwaltungsgericht NordrheinWestfalen Beschluss v. 26.08.1986  15 B 1894/86

    2 Fragebogen Antrag auf Platzvergabe für Circus Gastspiele" der Stadt Osnabrück